21. Februar 2018 in

Stichtag für den Mitgliedsbeitrag (31.03.2022)

  Auf Erlass des Vogtes vom 25.02.2017 tritt folgendes Gesetzt mit sofortiger Wirkung in Kraft: Mitglieder, die ihren Mitgliedbeitrag bis zum 31.03. eines Jahres nicht überwiesen haben, erhalten laut §5 der Vereinssatzug eine kostenpflichtige LETZTE Mahnung. Wird nach Erhalt dieser Mahnung der Mitgliedsbeitrag SAMT Mahngebühren binnen einer Woche nicht überwiesen, erhalten diese Mitglieder die Kündigung […]

mehr erfahren