Das Organigramm zeigt welches Vorstandsmitglied für welche Aufgabenbereiche zuständig ist. Ausgenommen ist die Durchführung der Kassenprüfung, die allein von zwei in der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern vorgenommen wird. Während das zuständige Vorstandsmitglied einige Aufgabenbereiche alleine bearbeitet, wird es bei anderen von Mitgliedern unterstützt, in wieder anderen übt es nur eine Schirmherrschaft aus und lässt sich über die erreichten Fortschritte berichten. Stoßen Mitglieder auf ein Problem im Verein, sollten sie in jedem Fall zuerst das zuständige Vorstandmitglied informieren, damit die Misstände sofort behoben werden. Erst wenn dies nichts hilft ist es angeraten entweder den Kümmerer oder den Vorsitzenden zu informieren.